Infos - Physiotherapie KROKER·RICHTER GmbH

Sehr geehrte Patientin, 

sehr geehrter Patient,


für Privatpatienten gibt es keine gesetzliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen. Ebenfalls können beihilfeberechtigte oder Postbeamten Versicherte nur als Privatpatient behandelt werden. D.h., dass die Höhe der Vergütung für krankengymnastische Leistungen individuell vereinbart werden kann, sofern eine private Behandlung durchgeführt wird.

Für die Höhe der Vergütung ist die Höhe Ihres Ersatzanspruchs gegen ein Krankenversicherungsunternehmen und / oder Beihilfestelle nicht von Bedeutung.

Die festgelegten Höchstbeträge von Krankenversicherungsunternehmen bzw. Beihilfestellen betreffen dabei nicht das private Rechtsverhältnis zwischen dem Patienten und dem Physiotherapeuten. Dabei sind wir in der Preisgestaltung weder an die Höchstsätze noch an eine andere Gebührenordnung gebunden. In unserer Praxis berechnen wir den 1,8 fachen VDAK Satz - wobei der 2,3-fache Satz möglich wäre.


Weigert sich Ihre Private Krankenversicherung, Ihnen die vollen Kosten für Ihre physiotherapeutische oder heilpraktische Behandlung zu erstatten?

Sie können sich gegen unberechtigte Kürzungen Ihrer Erstattungsleistung zur Wehr setzen. Alle notwendigen Hintergrundinformationen zur aktuellen Rechtslage und Argumentationshilfen erhalten Sie auf www.privatpreise.de


Uns ist es wichtig das unsere Behandlungen und Leistungen für Sie transparent sind. Deshalb teilen wir Ihnen bereits vor der Behandlung den Leistungsumfang und die entstehenden Kosten mit.


Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail bzw. Kontaktformular kontaktieren.


Ihr Team der PHYSIOTHERAPIE KROKER·RICHTER GmbH aus Dornstetten und Bad Köstritz